img5.gifimg4.gif

Bild Pfote.gif Auszug aus unserer Vereinssatzung Bild Pfote.gif

 

 

§2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit

(1) Der Zweck des Vereines ist den Mißbrauch, Quälerei, Mißhandlungen und Tötungen von Hunden zu bekämpfen. Dieses Ziel soll erreicht werden durch:

- Die Zusammenarbeit und Unterstützung von Tierschützern, Tierschutzvereinen und Tierheimen

- Die fachliche, materielle und finanzielle Unterstützung der Tierschützer und Tierheime bei der   Tierschutzarbeit von Hunden vor Ort

- Die Errichtung von Tierkliniken für Hunde vor Ort

- Die Errichtung von Auffangstationen/Tierheimen für Hunde vor Ort

- Die Durchführung und Unterstützung von Kastrationsprogrammen von Hunden vor Ort

- Die Befreiung von Hunden aus sogenannten Tötungsstationen

- Vermittlung von Hunden nach Deutschland

- Aufbau eines alternativen Tierhofes/Auffangstation in Deutschland, um die Hunde aus ihren    Heimatländern bis zu ihrer Vermittlung aufzunehmen, zu versorgen und zu betreuen

- Den Tierschutzgedanken weltweit an die breite Öffentlichkeit zu tragen, durch Aufklärung der  Bevölkerung über Medien wie z.B. Radio, TV und Presse in Wort und Schrift

- Vorträge über Tierschutz z.B. in Schulen, Kindergärten oder Kirchengemeinden

- Teilnahme an Veranstaltungen wie etwa Fachmessen in Deutschland, Information der Öffentlichkeit durch Medien wie beispielsweise vor Ort gemachte Fotos und Filme

- Regelmäßige Besuche der Tierheime und der Tierschützer vor Ort

(2) Beratung und Hilfestellung bei Erziehungs-, Haltungs- und Gesundheitsfragen.

(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungzweck wird insbesondere durch die Tätigkeit in vorstehend Ziffer (1) und (2) erfüllt. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereines fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.

 

[Home] [Sofa gesucht] [Sofa gefunden] [Regenbogenbrücke] [Infos] [Über uns]

[Ihre Hilfe] [Kunterbuntes] [Gästebuch] [Aktuelles] [Links]

 

 

Copyright(c) 2004 Janchen

Webmaster

Impressum

« close