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Anmerkung: Bei der "Schutzgebühr", die wir im Zusammenhang mit dem
Tierschutzvertrag erheben müssen, handelt es sich nicht um den Kaufpreis,
sondern um eine Gebühr, ohne die es nicht möglich ist, die
Tierschutzarbeit zu finanzieren. Sie wird für Impfungen, Bluttests
auf Mittelmeerkrankheiten, z.T. Kastrationen, Entwurmungen und sonstige tierärztliche Behandlung verwendet und kommt somit alleine unseren Tieren zu
Gute, siehe auch
Mehr zum Thema, Schutzgebühr, warum?
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